Jugendfeuerwehr

Für Eltern - Häufig gestelte Fragen


Wer leitet die Jugendfeuerwehr?

Die Jugendfeuerwehr ist ein Teil der Freiwilligen Feuerwehr und wird vom Jugendwart geleitet.
Er ist Ansprechpartner für Neuzugänge, unterstützt wird er von seinem Stellvertreter.


Welche Voraussetzung gelten für eine Aufnahme in die Jugendfeuerwehr?

Um Mitglied der Jugendfeuerwehr zu werden, muss man mindestens 10 Jahre alt sein.
Nach der Anmeldung entscheidet der Jugendfeuerwehrausschuss über die Aufnahme des neuen Mitgliedes.
Der Jugendausschuss besteht aus Mitgliedern der Jugendfeuerwehr und wird ein mal im Jahr gewählt.
Er setzt sich aus den Jugendwarten, Jugendsprechern, Schriftführern und den Beisitzern zusammen.
Für weitere Fragen zur Aufnahme in die Jugendfeuerwehr Gießen steht Ihnen gerne unser Jugendwart zur Verfügung


Dreht sich in der Jugendfeuerwehr alles nur um die Feuerwehr?

Nein! Spielen, Sport und Zelten - die Jugendfeuerwehr leistet allgemeine Jugendarbeit auf vielen Ebenen.
In der praktischen und theoretischen Ausbildung über die Feuerwehrtechnik lernen die Jugendlichen was es heißt,
Verantwortung zu übernehmen.
Viele Mitglieder der Jugendfeuerwehr konnten ihr Wissen in der Ersten-Hilfe schon im Alltag
anwenden und Erfolg und Anerkennung erleben.


Muss man die Ausrüstungsgegenstände selber bezahlen?

Nein, die Uniform der Jugendfeuerwehr wird vom Amt für Brandschutz der Stadt Gießen gestellt.
Die Uniform besteht aus einer Sommer- und einer Winterjacke, einer Latzhose, einen Helm,
ein paar Handschuhe und Sicherheitsschuhwerk.
Die Uniformen sind im Feuerwehrvereinsheim in unserem Jugendfeuerwehrraum untergebracht,
wo sich auch die Jugendfeuerwehr vor und nach den Übungen befindet.


Gehören echte Feuerwehreinsätze zur Ausbildung in der Jugendfeuerwehr?

Nein! Auch wenn vieles schon so ist wie bei den Erwachsenen: Es gibt eine klare Trennung zwischen den Aufgaben
der Freiwilligen Feuerwehr und denen der Jugendfeuerwehr.
Mit dem vollendetem 17. Lebensjahr wird man erst in die Einsatzabteilung aufgenommen und darf nach Absolvierung des Grundlehrgangs an Einsätzen teilnehmen!